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Gemeinderat

Beschreibung

Der Gemeinderat besteht aus den Mitgliedern des Gemeindevorstandes und den Gemeinderatsmitgliedern. Er ist das beschließende und überwachende Organ. Der Gemeinderat berät und beschließt über alle Angelegenheiten des Gemeindevermögens und -guts, genehmigt den Gemeindevoranschlag, beschließt die Einführung sonstiger Gemeindeabgaben und Zuschläge, wählt den Bürgermeister und die übrigen Mitglieder des Gemeindevorstands aus ihrer Mitte und überwacht deren Geschäftsführung.