Gebühren

    Person, Electronics, Baby, Face, Head

    Abholgebühr von Sperrmüll durch Gemeindemitarbeiter

    Pauschalgebühr von € 20,00 für die Abholung durch Gemeindemitarbeiter. Das Gewicht des Sperrmülls wird über den Sperrmüllgutschein abgerechnet.

    Sollten Sie im Familien- oder Freundeskreis keine Möglichkeit finden, den Sperrmüll zu transportieren, unterstützt die Gemeinde in Ausnahmefällen beim Transport des Sperrmülls von der Grundstücksgrenze bis zur Abfallbehandlungsanlage. Bitte beachten Sie, dass wir leider keine Entrümpelungen durchführen können.

    Bitte melden Sie sich bei Bedarf am Gemeindeamt telefonisch (+43 2639 2213) an. Unsere Mitarbeiter klären mit Ihnen dann die weiteren Details zur Organisation dieser Abholung (z.B. Tag der Abholung). Bitte halten Sie Ihren Haushaltsgutschein bei der Abholung bereit und geben Sie diesen dem Gemeindemitarbeiter.


    ACHTUNG: 

    1. Ohne Sperrmüllgutschein kann der Sperrmüll leider nicht von unseren Mitarbeitern mitgenommen werden.

    2. Nur der unten definierte Sperrmüll wird mitgenommen.

    3. Der Sperrmüll muss von Ihnen bei der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden.


    WAS IST SPERRMÜLL?
    Der Sperrmüllgutschein kann nur für die Abgabe von Sperrmüll verwendet werden, z.B.: Möbel, Öfen (nur vollständig entleert), Elektroöfen, Geschirrspüler, Fahrräder, große Gartenwerkzeuge, großes Kinderspielzeug, Reisekoffer, Fensterrahmen ohne Glas.  

    Nicht jedoch für Bauschutt, Dachrinnen, Kohlenstaub, Keller- und Dachbodenkehricht, LKW-, Auto- und Traktorreifen, Schirmständer aus Beton, Gewerbemüll, Kleinmüll (Schuhe, Textilien etc.), Gebinde mit und ohne Farbreste, Bauabfälle aller Art und solchen Abfall, der in den Müllgefäßen bzw. Behältern der Mülltrennung (Papier, Kartonagen, Glas, Textilien) deponiert werden kann. 

    Auch für Industrie- und Gewerbemüll sowie Verpackungsmaterial und dergleichen von Betrieben und Geschäftslokalen können die Gutscheine nicht verwendet werden.

    TV-Geräte, Tiefkühlschränke, Kühlschränke und Elektroschrott können zu den Öffnungszeiten in der Grünschnittdeponie von Bad Fischau-Brunn abgegeben werden.

    Aufschließungsabgabe

    inkl. MWSt …… 760,00€


    Formel:

    Die Wurzel aus der m²Anzahl des Grundstückes mal dem Bauklassenkoeffizient (Bauland Wohngebiet 1,25 und Bauland-Industriegebiet 2,00) mal Einheitssatz 760. 


    Berechnungsbeispiel:

    Für ein Grundstück im Ausmaß von 800 m² Bauklasse 1 und 2 (Wurzel aus 800 x 1,25 × 760) muss ein Betrag in der Höhe von € 26.870,06 bezahlt werden.


    Ansprechpartner:

    Bankeinzug Antragsformular

    Bitte das Formular ausgefüllt am Gemeindeamt abgeben.

    Beerdigungsgebühr

    1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei der:

    a)

    Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab

    € 800,00

    b)

    Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen

    € 400,00

    c)

    Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Urnen

    € 400,00

    d)

    Beerdigung einer in einer Gruft

    € 700,00

    e)

    Beerdigung einer Urne in einer Gruft für Leichen

    € 700,00

    f)

    Beerdigung einer Urne in Urnennische

    € 300,00


    2) Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der im Absatz 1 festgesetzten Gebührensätze.


    3) Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebphr nach Absatz 1 um € 500,00. Bei Erdgräbern für Urnen mit Deckel (blinde Grüfte) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um € 300,00.


    4) Bei Begräbnissen am Wochenende ab Freitag 12:00 Uhr erhöht sich die Jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um € 100,00.


    Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt das Doppelte der jeweiligen Beerdigungsgebühr.


    Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag € 10,00.


    Ansprechpartner:

    Biotonne

    120 Liter

    (2-wöchige Entleerung)

    exkl. MWSt

    49,40 € pro Quartal

    inkl. MWSt

    54,34 € pro Quartal


    240 Liter

    (2-wöchige Entleerung)

    exkl. MWSt

    98,80 € pro Quartal

    inkl. MWSt

    108,68 € pro Quartal


    Ansprechpartner:

    Grabstellengebühr

    Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen bzw. bei sonstigen Grabstellen auf 10 Jahre bei Urnennischen und 30 Jahre bei Grüften beträgt für

    a) Erdgrabstellen:

    1)

    zur Beerdigung bis zu 2 Leichen und Urnen

    € 500,00

    2)

    zur Beerdigung bis zu 4 Leichen und Urnen

    € 1.000,00

    3)

    zur Beerdigung bis zu 4 Urnen

    € 1.000,00


    b) sonstige Grabstellen:

    1)

    Urnennische zur Beisetzung bis zu 4 Urnen

    € 1.000,00

    2)

    Gruft zur Beisetzung bis zu 3 Leichen und Urnen

    € 6.500,00

    3)

    Gruft zur Beisetzung bis zu 6 Leichen und Urnen

    € 12.000,00


    Verlängerungsgebühren

    1. Für Erdgrabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

    2. Für sonstige Grabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 30 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

    3. Für sonstige Grabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.


    Ansprechpartner:

    Hundeabgabe

    Hundeabgabe

    € 46,00 pro Jahr

    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential & auffällige Hunde §2 & §3 NÖ Hundehaltegesetz

    € 92,00 pro Jahr

    Hundemarke

    € 2,50 einmalig

    Fälligkeit: bis 15.2. des Jahres.


    Seit 2002 behält die Hundemarke ihre Gültigkeit und es wird nur bei Neuanmeldung oder Verlust eine neue Hundemarke ausgegeben und verrechnet.


    Ansprechpartner:

    Kanal

    Kanalbenützungsgebühr

    exkl. MWSt.

    2,48 € pro m²

    inkl. MWSt.

    2,73 € pro m²

    Berechnung: verbaute Fläche je angeschlossenes Geschoss


    Kanalmündungsabgabe

    exkl. MWSt.

    15,21 € Einheitssatz

    inkl. MWSt.

    16,73 € Einheitssatz

    Berechnung: Verbaute Fläche / 2 x angeschlossene Geschoße + 1 zzgl. 15% unverb. Fläche (max 75m²) x Einheitssatz

    Restmülltonne

    120 Liter

    (4-wöchige Entleerung)

    exkl. MWSt

    38,35 € pro Quartal

    inkl. MWSt

    42,19 € pro Quartal


    240 Liter

    (4-wöchige Entleerung)

    exkl. MWSt

    76,70 € pro Quartal

    inkl. MWSt

    84,37 € pro Quartal


    1.100 Liter

    (4-wöchige Entleerung, auch 14-tägige & wöchentliche Entleerung möglich)

    exkl. MWSt

    362,25 € pro Quartal

    inkl. MWSt

    398,48 € pro Quartal


    Ansprechpartner:

    Wasser - Bereitstellungsgebühr

    Bereitstellungsgebühr

    exkl. MWSt

    90,00 € (zzgl. 10% MWSt)

    inkl. MWSt

    99,00 €

    Jährliche Grundgebühr für die Bereitstellung der Einrichtungen der Wasserversorgung - gestaffelt nach Wasserzählergröße. (die o.a. Gebühr ist für einen 3 m³/h-Wasserzähler/Wohnhaus)


    Wasseranschlussabgabe

    exkl. MWSt

    10,16 € Einheitssatz

    inkl. MWSt

    11,18 € Einheitssatz

    Berechnung: verbaute Fläche / 2 x angeschlossene Geschoße + 1 zzgl. 15% unverb. Fläche (max. 75m²) x Einheitssatz


    Wasserbezugsgebühr

    exkl. MWSt

    1,50 € pro m³

    inkl. MWSt

    1,65 € pro m³


    Ansprechpartner:

    Wasserabgabenordnung & Wasserleitungsordnung: