Javascript ist erforderlich, damit die Anwendung korrekt funktioniert!
Loading

Gebühren



Abholgebühr von Sperrmüll durch Gemeindemitarbeiter

Pauschalgebühr von € 20,00 für die Abholung durch Gemeindemitarbeiter. Das Gewicht des Sperrmülls wird über den Sperrmüllgutschein abgerechnet.

Sollten Sie im Familien- oder Freundeskreis keine Möglichkeit finden, den Sperrmüll zu transportieren, unterstützt die Gemeinde in Ausnahmefällen beim Transport des Sperrmülls von der Grundstücksgrenze bis zur Abfallbehandlungsanlage. Bitte beachten Sie, dass wir leider keine Entrümpelungen durchführen können.

Bitte melden Sie sich bei Bedarf am Gemeindeamt telefonisch (+43 2639 2213) an. Unsere Mitarbeiter klären mit Ihnen dann die weiteren Details zur Organisation dieser Abholung (z.B. Tag der Abholung). Bitte halten Sie Ihren Haushaltsgutschein bei der Abholung bereit und geben Sie diesen dem Gemeindemitarbeiter.

ACHTUNG: 

  1. Ohne Sperrmüllgutschein kann der Sperrmüll leider nicht von unseren Mitarbeitern mitgenommen werden.

  2. Nur der unten definierte Sperrmüll wird mitgenommen.

  3. Der Sperrmüll muss von Ihnen bei der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden.

WAS IST SPERRMÜLL?
Der Sperrmüllgutschein kann nur für die Abgabe von Sperrmüll verwendet werden, z.B.: Möbel, Öfen (nur vollständig entleert), Elektroöfen, Geschirrspüler, Fahrräder, große Gartenwerkzeuge, großes Kinderspielzeug, Reisekoffer, Fensterrahmen ohne Glas.  

Nicht jedoch für Bauschutt, Dachrinnen, Kohlenstaub, Keller- und Dachbodenkehricht, LKW-, Auto- und Traktorreifen, Schirmständer aus Beton, Gewerbemüll, Kleinmüll (Schuhe, Textilien etc.), Gebinde mit und ohne Farbreste, Bauabfälle aller Art und solchen Abfall, der in den Müllgefäßen bzw. Behältern der Mülltrennung (Papier, Kartonagen, Glas, Textilien) deponiert werden kann. 

Auch für Industrie- und Gewerbemüll sowie Verpackungsmaterial und dergleichen von Betrieben und Geschäftslokalen können die Gutscheine nicht verwendet werden.

TV-Geräte, Tiefkühlschränke, Kühlschränke und Elektroschrott können zu den Öffnungszeiten in der Grünschnittdeponie von Bad Fischau-Brunn abgegeben werden.


Aufschließungsabgabe

inkl. MWSt …… 650,00€

Formel:

Die Wurzel aus der m²Anzahl des Grundstückes mal dem Bauklassenkoeffizient (Bauland Wohngebiet 1,25 und Bauland-Industriegebiet 2,00) mal Einheitssatz 650. 

Berechnungsbeispiel:

Für ein Grundstück im Ausmaß von 800 m² Bauklasse 1 und 2 (Wurzel aus 800 x 1,25 x 650) muss ein Betrag in der Höhe von € 22.980,97 bezahlt werden.

Ansprechpartner:


Bankeinzug Antragsformular

Bitte das Formular ausgefüllt am Gemeindeamt abgeben.


Beerdigungsgebühr

1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei der:

a)

Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab

€ 600,00

b)

Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen

€ 300,00

c)

Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Urnen

€ 300,00

d)

Beerdigung einer in einer Gruft

€ 700,00

e)

Beerdigung einer Urne in einer Gruft für Leichen

€ 700,00

f)

Beerdigung einer Urne in Urnennische

€ 300,00

2) Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der im Absatz 1 festgesetzten Gebührensätze.

3) Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebphr nach Absatz 1 um € 500,00. Bei Erdgräbern für Urnen mit Deckel (blinde Grüfte) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um € 300,00.

4) Bei Begräbnissen am Wochenende ab Freitag 12:00 Uhr erhöht sich die Jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um € 100,00.

Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt das Doppelte der jeweiligen Beerdigungsgebühr.

Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag € 10,00.

Ansprechpartner:


Biotonne

120 Liter

exkl. MWSt

47,13 € pro Quartal

inkl. MWSt

51,84 € pro Quartal

240 Liter

exkl. MWSt

94,25 € pro Quartal

inkl. MWSt

103,68 € pro Quartal

Ansprechpartner:


Grabstellengebühr

Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen bzw. bei sonstigen Grabstellen auf 10 Jahre bei Urnennischen und 30 Jahre bei Grüften beträgt für

a) Erdgrabstellen:

1)

zur Beerdigung bis zu 2 Leichen und Urnen

€ 500,00

2)

zur Beerdigung bis zu 4 Leichen und Urnen

€ 1.000,00

3)

zur Beerdigung bis zu 4 Urnen

€ 1.000,00

b) sonstige Grabstellen:

1)

Urnennische zur Beisetzung bis zu 4 Urnen

€ 1.000,00

2)

Gruft zur Beisetzung bis zu 3 Leichen und Urnen

€ 6.500,00

3)

Gruft zur Beisetzung bis zu 6 Leichen und Urnen

€ 12.000,00

Verlängerungsgebühren

  1. Für Erdgrabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

  2. Für sonstige Grabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 30 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

  3. Für sonstige Grabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

Ansprechpartner:


Hundeabgabe

Hundeabgabe

€ 46,00 pro Jahr

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential & auffällige Hunde §2 & §3 NÖ Hundehaltegesetz

€ 92,00 pro Jahr

Hundemarke

€ 2,50 einmalig

Fälligkeit: bis 15.2. des Jahres.

Seit 2002 behält die Hundemarke ihre Gültigkeit und es wird nur bei Neuanmeldung oder Verlust eine neue Hundemarke ausgegeben und verrechnet.

Ansprechpartner:


Kanal

Kanalbenützungsgebühr

exkl. MWSt.

2,40 € pro m²

inkl. MWSt.

2,64 € pro m²

Berechnung: verbaute Fläche je angeschlossenes Geschoss

Kanalmündungsabgabe

exkl. MWSt.

15,21 € Einheitssatz

inkl. MWSt.

16,73 € Einheitssatz

Berechnung: Verbaute Fläche / 2 x angeschlossene Geschoße + 1 zzgl. 15% unverb. Fläche (max 75m²) x Einheitssatz


Restmülltonne

120 Liter

(4-wöchige Entleerung)

exkl. MWSt

36,56 € pro Quartal

inkl. MWSt

40,22 € pro Quartal

240 Liter

(4-wöchige Entleerung)

exkl. MWSt

73,13 € pro Quartal

inkl. MWSt

80,44 € pro Quartal

1.100 Liter

(4-wöchige Entleerung, auch 14-tägige & wöchentliche Entleerung möglich)

exkl. MWSt

345,31 € pro Quartal

inkl. MWSt

379,84 € pro Quartal

Ansprechpartner:


Wasser - Bereitstellungsgebühr

Bereitstellungsgebühr

exkl. MWSt

60,00 € (zzgl. 10% MWSt)

inkl. MWSt

66,00 €

Jährliche Grundgebühr für die Bereitstellung der Einrichtungen der Wasserversorgung - gestaffelt nach Wasserzählergröße. (die o.a. Gebühr ist für einen 3 m³/h-Wasserzähler/Wohnhaus)

Wasseranschlussabgabe

exkl. MWSt

10,16 € Einheitssatz

inkl. MWSt

11,18 € Einheitssatz

Berechnung: verbaute Fläche / 2 x angeschlossene Geschoße + 1 zzgl. 15% unverb. Fläche (max. 75m²) x Einheitssatz

Wasserbezugsgebühr

exkl. MWSt

1,50 € pro m³

inkl. MWSt

1,65 € pro m³

Ansprechpartner:

Wasserabgabenordnung & Wasserleitungsordnung: